Barrierefreiheit
Die C•D•E Unternehmensberatung ist als Kleinstunternehmen und reiner B2B-Dienstleister nicht gesetzlich zur Barrierefreiheit ihrer Website verpflichtet. Ein zugänglicher Auftritt ist uns trotzdem wichtig.
Wir setzen uns freiwillig dafür ein, diese Website nach den Grundsätzen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 zugänglich zu gestalten.
Was bereits umgesetzt ist
- Farbkontraste nach WCAG 2.1 Stufe AA – Fließtext und Bedienelemente erreichen mindestens 4,5:1.
- Klare Seitenstruktur: genau eine Hauptüberschrift je Seite und eine Überschriftenhierarchie ohne übersprungene Ebenen.
- Sprungmarke „Zum Inhalt springen" sowie eine ausgezeichnete Hauptinhalts-Region für Screenreader und Tastaturnutzung.
- Alternativtexte für alle inhaltlich relevanten Bilder; rein dekorative Symbole sind für Screenreader ausgeblendet.
- Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarer Fokus-Markierung.
- Bedienhilfen zum Vergrößern der Schrift und Erhöhen des Kontrasts, erreichbar über das Symbol am rechten Seitenrand.
- Reduzierte Bewegung: Ist im Betriebssystem „Bewegung reduzieren" eingestellt, werden Animationen automatisch abgeschaltet.
- Nutzbar ohne JavaScript – alle Inhalte bleiben auch dann lesbar.
Umsetzungsstand
Die genannten Punkte haben wir selbst geprüft. Eine formale Konformitätsprüfung durch eine unabhängige Stelle sowie Tests mit Screenreadern haben wir bisher nicht durchgeführt; wir können daher keine vollständige WCAG-Konformität zusichern. Einzelne Inhalte entsprechen möglicherweise noch nicht allen Kriterien. Wir arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren abzubauen.
Rückmeldung zu Barrieren
Sollten Sie auf dieser Website auf Zugangshindernisse stoßen, freuen wir uns über eine Rückmeldung. Wir prüfen jeden Hinweis und beheben Probleme im Rahmen unserer Möglichkeiten.
C•D•E Unternehmensberatung · Ralph-J. Schmidt-MixnerRosengasse 18, 72406 Bisingen
Telefon: 07476 / 9459868
E-Mail: kontakt@cde-unternehmensberatung.de
Freiwilligkeit dieser Erklärung
Diese Erklärung wird freiwillig bereitgestellt. Sie begründet keine rechtliche Verpflichtung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und ersetzt kein Schlichtungs- oder Durchsetzungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes.
Stand: 7. August 2026
Erstgespräch